Weiterbildungsförderung

Wenn Sie eine Weiterbildung bei uns besuchen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten. Im Folgenden finden Sie verschiedene Fördermittel, die das Land NRW anbietet.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die jeweiligen Ansprechpartner des Weiterbildungsteams.

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das JobCenter

Maßnahmen nach § 81 SGB III (Bildungsgutschein)

Auch Bildungsgutscheine sind eine Finanzierung seitens der Agentur für Arbeit beziehungsweise des JobCenters. Sie richten sich ebenfalls an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen und Arbeitslose. Bildungsgutscheine können Sie in unserem Umschulungsangebot einsetzen.

 

Maßnahmen nach § 45 SGB III (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, AVGS)

§ 45 - Maßnahmen beziehen sich auf den § 45 des dritten Sozialgesetzsbuches: "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung". Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen und Arbeitslose. Die Kurzprogramme unseres Angebots können mit Hilfe eines AVGS finanziert werden. Hierbei handelt es sich um die vollständige Übernahme der Maßnahmekosten durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr JobCenter.

 

Die KarriereWERKSTATT informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch!